Garantiebestimmungen der Optimum Maschinen Germany GmbH für entsprechend gekennzeichnete Optimum-Maschinen und -Maschinenteile
Sehr geehrter Kunde,
alle Optimum-Produkte unterliegen strengsten Sicherheits- und Qualitätskontrollen. Auf ausgewählte Optimum-Maschinen und -Maschinenteile geben wir deshalb eine Garantie auf die Funktion. Diese Produkte erkennen Sie an einem entsprechenden Garantiehinweis in der Artikelbeschreibung und/oder in der Beschreibung des Lieferumfangs. Nachfolgende Garantiebedingungen regeln Umfang, Dauer, Garantiegeber und Geltendmachung der Garantie. Ihre gesetzlichen Mangelhaftungsansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer bleiben von dieser Garantie unberührt, können unentgeltlich in Anspruch genommen werden und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird. Diese Garantie ist also eine rechtlich nicht vorgeschriebene und von uns rein freiwillig gewährte Zusatzleistung zu dem von Ihnen erworbenen Produkt, die wir Ihnen für uns rechtlich verbindlich gewähren.
1. Garantiegeber
Optimum Maschinen Germany GmbH
Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26
D-96103 Hallstadt
2. Beginn, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Garantie:
Die Garantiefrist von 2 Jahren oder 5 Jahren oder 10 Jahren oder ohne zeitliche Begrenzung beginnt mit dem Tag des Erstkaufes des Neugerätes durch den Endnutzer. Das Kaufdatum weisen Sie uns bitte mit der Vorlage des originalen Kaufbeleges nach. Die Vorlage muss bei Geltendmachung der Garantieansprüche und innerhalb der Garantiefrist erfolgen. Ansonsten sind Garantieansprüche ausgeschlossen.
Die Garantie ist weltweit gültig.
3. Verfahren zur Geltendmachung der Garantie:
Sie können innerhalb der Garantiezeit auftretende Material- und/oder Fabrikationsfehler beim Service Center unseres Dienstleisters für die Garantieabwicklung in Textform geltend machen. Mit der Geltendmachung ist die Vorlage des Kaufbeleges im Original (siehe Ziffer 2.) innerhalb der Garantiefrist erforderlich. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen und/oder die Vorlage des Kaufbeleges im Original nach Ablauf der Garantiefrist schließt Garantieansprüche vollständig aus.
Das Service Center unseres Dienstleisters für die Garantieabwicklung erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
ssc e.K. Stürmer Service Center
Dr.-Robert-Pfleger-Str. 26
D-96103 Hallstadt
Telefonnummer:
+49 (0) 951 96 555 – 0
E-Mail:
info@stuermer-maschinen.de
4. Umfang und Inhalt der Garantie:
a) Die Garantie beschränkt sich auf Material- und/oder Fabrikationsfehler.
b) Innerhalb der Garantiezeit auftretende Material- und/oder Fabrikationsfehler werden von uns nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch beseitigt.
c) Im Rahmen der Garantiearbeiten (Instandsetzung oder Tausch, Ziff. 4.a.) werden von uns ausschließlich die hierfür notwendigen Ersatzteile kostenlos gestellt. Wir übernehmen jedoch nicht die Transport- und Montagekosten sowie die zur Erfüllung Ihres Garantieanspruches notwendigen Arbeits- und Nebenleistungen sowie weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieser Garantie entstehen.
d) Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum der Optimum Maschinen Germany GmbH über.
e) Die Vornahme von Garantieleistungen führt weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch beginnt die Garantiezeit damit von neuem.
f) Die Garantieleistung wird für jedes Produkt nur einmal gewährt. Soweit wir also einmal für ein Gerät Garantieleistungen erbracht haben, erlischt die Garantie, auch wenn innerhalb des Garantiezeitraumes ein weiterer Garantiefall eintreten sollte.
g) Für die Dauer von Garantieleistungen werden keine Ersatzgeräte gestellt bzw. hierfür keine Kosten übernommen.
h) Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5. Voraussetzung für Garantieansprüche
a) Diese Garantie ist auf Optimum-Produkte, die über einen unserer Handelspartner oder über uns direkt bezogen wurden, beschränkt, was wir über die Seriennummer erkennen können. Sie können unabhängig von dem Vorliegen eines Garantiefalles bei unserem Servicecenter erfragen, ob das von Ihnen erworbene Produkt unter diese Garantie fällt.
b) Von der Garantie ausgeschlossen sind nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch oder unsachgemäße Anwendungen wie beispielsweise Überlastung der Maschine oder Verwendung von nicht zugelassenen und geeigneten Werkzeugen, Gewaltanwendung, Beschädigung durch Fremdeinwirkungen oder durch Fremdkörper, z. B. Staub, Späne oder Steine, Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z. B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart, Nichtbeachtung der Aufbauanleitung, selbst durchgeführte Um- und Anbauten sowie normaler Verschleiß.
c) Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind teilweise oder komplett demontierte Maschinen sowie Maschinenwerkzeuge.
d) Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von autorisierten Partnern durchgeführt werden, die ausschließlich durch den Garantiegeber benannt werden.
e) Die Garantie ist an den Endkunden der Neumaschine gebunden und ist nicht übertragbar.
6. Haftungsbeschränkung
Verschuldensabhängige Ansprüche uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit sie nicht auf der Verletzung von Leib und Leben beruhen. Der Höhe nach sind diese Ansprüche auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7. Erfüllungsort
Soweit die Garantieansprüche nicht von einem Verbraucher geltend gemacht werden, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Garantieversprechen 96103 Hallstadt vereinbart.